Nachpflanzungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Nachpflanzungen an Staatsstraßen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Rahmenvertrag mit Grobmengen von 150 Bäumen, 500 m² Pflanzflächenvorbereitung, 75 Wurzelstockfräsungen, 5,25 m³ Fertigkompost, 63 kg Hornspäne, 196 kg Wasserspeichergranulat, 150 Wühlmausschutz, 150 Baumverankerungen, 150 Rindenschutz und 15 Greifvogelstangen. Die Pflanzflächen befinden sich an Staatsstraßen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Laufzeit des Rahmenvertrags vom frühestens 02.11.2026 bis 15.10.2031. Erforderlich sind der Nachweis als registrierter Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieb nach § 17 Abs. 1 FoVG sowie der Nachweis der Qualifikation für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS. Planungsleistungen umfassen die Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen und Schachtscheine. Drei Referenzen für vergleichbare Leistungen im Landschaftsbau und der Landschaftspflege im Außenbereich, davon zwei für Baumpflanzungen, sind vorzulegen; Referenzen älter als fünf Jahre werden akzeptiert.
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