Nachrechnung der Grunewaldbrücke (BW 4506973) bei Duisburg
Nachrechnung des Brückenbauwerks 4506 973 Grunewaldbrücke, Teilbauwerke A1 und B2, im Zuge der A 59 bei Duisburg: Untersuchung und Bewertung gemäß der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015". Die Leistung erfolgt iterativ in zwei Planungsschritten: Zuerst die Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten, gefolgt optional von der Nachrechnung der Unterbauten. Die Übertragung des zweiten Planungsschrittes erfolgt schriftlich spätestens einen Monat nach Abschluss des ersten Planungsschrittes; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Bestandsunterlagen sind zu sichten und zu bewerten. Vorhandene Lärmschutzwände und weitere Lasten sind zu berücksichtigen. Ziel ist die realistische Beurteilung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit sowie die Ermittlung des Traglastindex.
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