Ambulante ärztliche Versorgung: endoluminale Varizentherapie
Bekanntmachung: Open-House-Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Verträgen zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Bereich der Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 2. Var. SGB V – endoluminale Varizentherapie
Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Bereich der Venentherapie (endoluminale Varizentherapie) gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 2. Var. SGB V: Abschluss im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, nicht exklusiv, unbefristete Vertragslaufzeit, jederzeitiger Vertragsschluss möglich, ordentliche Kündigung für beide Parteien, einheitliche Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Weitere Informationen zu Eignungsvoraussetzungen in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
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