Outsourcing-Dienstleistungen für das Büro für Sanktionsverfahren der örtlichen Polizei
Outsourcing-Dienstleistungen für die Verwaltung des Büros für Sanktionsverfahren der örtlichen Polizei, des Büros für ZTL-Genehmigungen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr von Personen mit Behinderungen: Laufzeit 36 Monate, Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Betreiber gemäß Art. 49 des Gesetzesdekrets Nr. 36/20230 und nachfolgenden Änderungen.
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