Parallele Rahmenvereinbarungen für Beratungsleistungen im Bauwesen
Rahmenvereinbarungen für Beratungsleistungen: Abschluss paralleler Rahmenverträge mit drei Lieferanten für beratende Ingenieure (RIX) und zwei Lieferanten für Architekten (ARK) zur effizienten und korrekten Ingenieurplanung, Erstellung klarer Ausschreibungsunterlagen, Risikoreduzierung, kosteneffizienter Lösungen, nachhaltiger und innovativer Ansätze sowie kontinuierlicher Verbesserung durch systematische Nachverfolgung und Erfahrungsaustausch. Einzelne Leistungen werden über Abrufverträge geregelt.
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