Pflege von Grünflächen nach Investitionen in Parks, Grünanlagen und an Straßenrändern in Szczecin
Pflege von Grünflächen nach Investitionen: In Parks, Grünanlagen und an Straßenrändern im Stadtgebiet von Szczecin. Der detaillierte Leistungsumfang ist in den Anlagen 7 und 8 der Vergabeunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist der Erzeuger der bei der Leistungserbringung anfallenden Abfälle gemäß Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012 (i.d.F. 2023, Pos. 1587). Die Arbeiten erfolgen gemäß der Anordnung Nr. 140/21 des Stadtpräsidenten von Szczecin vom 23. März 2021 zu den Standards für Pflege, Schutz und Entwicklung von Grünflächen in Szczecin.
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