Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für Potsdamer Schulen und Einrichtungen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen: jährliche Ausführung bis 31. Dezember, Ausnahme Förder- und Beratungsstelle alle zwei Jahre. Prüfungen während des Schulbetriebs (Mo-Do 08:30-15:00 Uhr, Fr 08:30-12:30 Uhr) oder in Schulferien nach Vereinbarung; Wartezeiten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zu prüfende Geräte sind im Gebrauch, müssen ausgesteckt, geprüft und wieder eingesteckt werden. Terminabstimmung pro Einrichtung vier Wochen im Voraus. Elektrogeräte in Schränken oder Rollcontainern werden nicht geprüft. Eingesetztes Prüfpersonal muss befähigte Personen gemäß DGUV V4 203-071 sein; elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Wiederholungsprüfungen durchführen. Jährlich aktuelles erweitertes Führungszeugnis (§ 30 Abs. 1 BZRG) für alle Mitarbeitenden, nicht älter als 3 Monate, grundsätzlich ohne Einträge; Ausnahmen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Nachweise der Qualifikation und Führungszeugnisse sind vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Eine Liste der Mitarbeitenden ist zu übermitteln und bei Änderungen 10 Tage vorher zu aktualisieren; für neue Mitarbeitende ist unaufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge vorzulegen. weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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