Rabattvereinbarung für Interferon beta-1a (subkutane Anwendung)
Bekanntmachung: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V: für den Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07, im Rahmen eines Open-House-Modells. Jedes pharmazeutische Unternehmen kann während der Vertragslaufzeit jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2028. Für den Vertragsabschluss sind ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der vertraglichen Maßgaben und Rabatte der DAK-Gesundheit sowie die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 (mit einzutragenden Arzneimitteln) per E-Mail an openhouse@dak.de einzureichen, wobei Anlage 2 als Exceldatei zu übermitteln ist. Für einen Vertragsbeginn am 01.11.2026 müssen die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Spätere Beitritte zum 1. oder 15. des Folgemonats sind möglich, wenn die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats eingereicht werden. weitere Positionen laut Vergabeunterlagen
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