Rahmenvereinbarung für Hybrid-Omnibusse ab 2027
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb: Einsatz ab 2027 im außer- und innerstädtischen Liniennetz; Laufzeit zunächst bis 31.12.2029 gemäß § 19 SektVO; vorbehaltlich Gremienzustimmung und Fördermittelgewährung; die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren kann variieren.
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