Rahmenvereinbarung für ordnungsbehördliche Bestattungen in Oldenburg
Status
Aktiv
Angebotsfrist
16 Tage verbleibend
Auftraggeber
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Ort
Oldenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren · Dienstleistungen
Kategorie
Bestattungsleistungen
Veröffentlicht
Vergabenummer
ted-518128-2026
Quelle
Ordnungsbehördliche Bestattungen nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz (BestattG) für die Stadt Oldenburg: Laufzeit zwei Jahre. Die Stadt Oldenburg veranlasst Bestattungen, wenn niemand dafür sorgt, und entscheidet über Art und Ort der Bestattung gemäß § 8 Abs. 4 und § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG.
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Weitere Details
EU-finanziert
Ja
KMU-geeignet
Nein
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Rechtsgrundlage
32014L0024