Rahmenvereinbarung für Straßen- und Wegebeleuchtung
Lieferung von Straßen- und Wegebeleuchtung: Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Straßen- und Wegebeleuchtung sowie weiterer Beleuchtungsprodukte wie Armaturen, Ersatzteile, Komponenten und Steuerungskomponenten aus dem Standardsortiment des Bieters; die Vereinbarung ist nicht-exklusiv und berechtigt, aber verpflichtet den Auftraggeber nicht zu Abrufen innerhalb der Vertragslaufzeit; es besteht keine Abnahmeverpflichtung für eine bestimmte Menge.
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