Rahmenvereinbarung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Bekanntmachung: Rahmenvereinbarung über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemäß TierNebG und AG TierGesG TierNEbG
Beseitigung tierischer Nebenprodukte: Übertragung der gesetzlichen Beseitigungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 und 3 TierNebG an ein privates Entsorgungsunternehmen für den Kreis Coesfeld, beginnend ab dem 01.01.2027. Der beauftragte Betrieb muss die Anforderungen der Artikel 6, 8 und 9 der Verordnung (EU) 142/2011 sowie die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und des TierNebG erfüllen.
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