Rechtsberatungsleistungen für die Pensionsbehörde
Rechtsberatungsleistungen im Bereich Rentenrecht, Treuhandrecht, öffentliches Verwaltungsrecht, Aufsichtsrecht und Steuerrecht in Bezug auf Renten: Unterstützung und Beratung zu allgemeinen Rentenfragen (national und EU), Verpflichtungen nach EU-Recht (einschließlich IORP II und III), Umsetzung von EU-Gesetzgebung und Rentenreform. Zusätzlich Rechtsberatung zu Angelegenheiten, die den Betrieb der Pensionsbehörde als Organisation und insbesondere als öffentliche Einrichtung betreffen. Der Rahmenvertrag tritt voraussichtlich im Dezember 2026 in Kraft.
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