Reinigung des Schutzstreifens der 110 kV Freileitung Krichim 1 - Krichim 2
Reinigung des Schutzstreifens der 110 kV Freileitung Krichim 1 - Krichim 2: umfasst die Schutzstreifenzone auf Wald- und Nichtwaldflächen (städtisch, landwirtschaftlich, geschützt, gestört zur Wiederherstellung) der Freileitung, die 1972 in Betrieb genommen wurde und die Umspannwerke Watscha 1 und Krichim verbindet. Die Trasse verläuft durch bergiges oder unwegsames Gelände mit teilweise erschwertem Zugang für Maschinen. Die Leistungen beinhalten die Entfernung von Bäumen, Sträuchern und Ästen im Schutzstreifen auf Waldflächen (Schneise), das Entfernen und Beschneiden einzelner Bäume, Sträucher und Äste auf Nichtwaldflächen, das Entfernen der geschlagenen Holzmasse an die linke und/oder rechte Grenze des Schutzstreifens zur Freihaltung des Bereichs zwischen den äußeren Leitern sowie das Fällen und den Transport von Holz zu einem temporären Lager (Holzernte). Die Reinigung erfolgt gemäß Art. 765 NTEEZM und Verordnung Nr. 16 von 2004 über Dienstbarkeiten an Energieanlagen.
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