Teilstationäres Geschwindigkeitsmesssystem mit autarker Energieversorgung und Betreiberleistungen
Lieferung eines fabrikneuen teilstationären Geschwindigkeitsmesssystems: inklusive Messgehäuse/-säule, LIDAR-basiertem Messgerät und Mobilfundament; Bereitstellung der Energieinfrastruktur im Mietmodell für 36 Monate; Betreibervertrag für den Austausch der Energieversorgung; Ausführungsfrist vom 01.11.2026 bis 31.10.2029; Nachweis der amtlichen Zulassung des Systems erforderlich.
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