Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltentscheidung für Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Umweltentscheidung für die Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder (1B.2 Etappe I und II): Erstellung einer naturschutzfachlichen Bestandsaufnahme und eines einheitlichen UVP-Berichts zur Erlangung einer Umweltentscheidung. Die Leistungen umfassen Sachverständigen- und Planungsleistungen gemäß den „Leitlinien zur Erlangung von Umweltentscheidungen und zur Einreichung von Meldungen gemäß Art. 118 des Naturschutzgesetzes“ (Anhang zur Verordnung Nr. 18/2024 des Präsidenten von PGW Wody Polskie vom 24. Mai 2024). Optionale ähnliche Leistungen können die Erweiterung des Bestandsaufnahmebereichs, die Aktualisierung der Bestandsaufnahme und des Berichts sowie die Erstellung zusätzlicher technischer Gutachten umfassen.
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