Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltentscheidung für Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder
Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltentscheidung für Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder (1B.2 Etappe I und II): Erbringung von Sachverständigen- und Planungsleistungen zur Durchführung einer naturschutzfachlichen Bestandsaufnahme und Erstellung eines einheitlichen Umweltverträglichkeitsberichts (UVP) als Grundlage für eine neue Umweltentscheidung und weitere erforderliche Genehmigungen. Die Dokumentation muss den „Richtlinien zur Erlangung von Umweltentscheidungen und zur Einreichung von Meldungen gemäß Art. 118 des Naturschutzgesetzes“ (Anlagen zur Anordnung Nr. 18/2024 des Präsidenten von PGW Wody Polskie vom 24. Mai 2024) entsprechen. Optionale zusätzliche Aufträge umfassen die Erweiterung des naturschutzfachlichen Bestandsaufnahmebereichs, die Aktualisierung der Bestandsaufnahme und des Berichts bei Überschreitung der Gültigkeit von Felddaten durch administrative Verfahren sowie die Erstellung zusätzlicher technischer Gutachten oder Expertisen.
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