Verwertung von Altholz aus privaten Haushalten der Stadt Chemnitz
Verwertung von Altholz der Kategorie A III (gemäß Anhang III der Altholzverordnung vom 15. August 2002, zuletzt geändert am 19. Juni 2020) aus privaten Haushalten der Stadt Chemnitz: Übernahme, Behandlung, ggf. Zwischenlagerung und Verwertung von Möbeln und Altholz aus der Sperrabfallsammlung (Abfallschlüsselnummern 20 01 38, 20 03 07), inklusive Nachweisführung und Entsorgung anfallender Störstoffe. Die Gesamtmenge beträgt ca. 4.200 Tonnen im gesamten Vertragszeitraum, mit möglichen Mengenabweichungen von bis zu +/- 10 %.
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