Wartung der öffentlichen Beleuchtung
Wartung der öffentlichen Beleuchtung: Der Rahmenvertrag ist 'komposit' und umfasst einen 'gewöhnlichen Markt'-Teil sowie einen 'Abrufauftrags-Rahmenvertrag'-Teil. Die Leistungen beinhalten die Instandhaltung von öffentlicher Beleuchtung, Außenanlagen von Sportstätten und öffentlichen Straßenausrüstungen wie Ampeln und Parkdauer-Kontrollterminals; Renovierungs- und Neubauarbeiten an der öffentlichen Beleuchtung, Ampeln und Parkdauer-Kontrollterminals. Die Leistungen sind in drei Posten unterteilt: Betrieb, Wartung und Instandhaltung von öffentlicher Beleuchtung, Außenanlagen von Sportstätten, Ampelsignalanlagen, Lieferterminals und Steckdosenkästen (Posten G2), punktuelle Reparaturarbeiten, Vandalismus, Schäden und deren Management (Posten G3) sowie Renovierungs- und Neubauarbeiten (Posten G4). Leistungen zur Überwachung des Energieverbrauchs (Posten G1) sind nicht enthalten.
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