Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter ITK-Technik
Bekanntmachung: Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 GWB
Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik: Die Leistungen werden durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen gemäß § 118 GWB erbracht.
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