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Activeted-448110-2026

SERVIÇOS POSTAIS DE EXPEDIÇÃO DE DOCUMENTAÇÃO COMERCIAL

SERVIÇOS POSTAIS DE EXPEDIÇÃO DE DOCUMENTAÇÃO COMERCIAL

CONTRACTING AUTHORITY

Name

Serviços Municipalizados de Água e Saneamento da Câmara Municipal de Vila Franca de Xira

City

Lisboa

Country

PT

CLASSIFICATION

Procedure Type

Open Procedure

Contract Type

Services

Main CPV

64100000, Post and courier services.

ADDITIONAL DETAILS

EU Funded

Yes

Suitable for SMEs

Yes

Electronic Submission

Required

Legal Basis

32014L0024

DEADLINES & TIMELINE

Submission Deadline

27 days remaining

(LOT-0000)

Published

TENDER DOCUMENTS

27 days remaining

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€373,480

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Serviços Municipalizados de Água e Saneamento da Câmara Municipal de Vila Franca de Xira

·Lisboa
Deadline:July 26, 2026
€4M

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Digitize and automate your mailing processes to save costs and personnel resources. This multi-channel digital letter service offers flexible sending and receiving options for three years.

Lapin hyvinvointialue

·FI1D7
Deadline:August 26, 2026

Breitenbach am Herzberg: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Breitenbach am Herzberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss- Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten wer-den aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1 Mio. EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents heruntergeladen werden können.

Gemeinde Breitenbach am Herzberg

·Breitenbach am Herzberg
Deadline:July 31, 2026
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Betrieb eines NGA-Netzes

Die Gemeinde Frensdorf (im folgenden auch „Verpächter“ oder „Gebietskörperschaft“) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen des Betreibermodells gemäß Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ein europaweites, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach den Vorschriften des Teils 4 GWB und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durch. Die Bewerber haben mit Angebotsabgabe zugleich die geforderten Eignungsnachweise vorzulegen. Der Verpächter behält sich vor, mit den Bietern Verhandlungen über deren Angebote zu führen oder das jeweilige Erstangebot zu bezuschlagen. Der Verpächter wählt anhand der unter Ziff. 8.2 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Die Gebietskörperschaft behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird oder sonstige sachliche Gründe einer Zuschlagserteilung entgegenstehen. Es handelt sich um ein Projekt in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ Frensdorf) der Gemeinden: - Frensdorf - Lisberg - Litzendorf - Priesendorf

Gemeinde Frensdorf

·Frensdorf
Deadline:August 24, 2026

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