Verkehrstechnik und Verkehrsplanung U5M1000
Die Vergabestelle weist auf folgende Besonderheiten hin, die voraussichtlich allesamt bei der Auftragsausführung erforderlich werden: Die verkehrstechnischen Grunddaten und Beispielsignalzeitenpläne sind gem. "Leitfaden für die verkehrstechnische Bearbeitung von Lichtsignalanlagen in der Freien und Hansestadt Hamburg" des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässern (LSBG) mit Teilfortschreibungen aufzubereiten (Lageplan, Zwischenzeitenmatrix, Signalzeitenpläne usw.). Sie sind unter Einbeziehung des Verkehrsingenieur-Arbeitsplatzes "LISA+" (Software der Schlothauer und Wauer AG) von den Ingenieuren des Auftragnehmers (AN) selbst darzustellen. Für die Signalunterlagen gelten weiterhin als Grundlage die StVO, die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA), das "Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen" (HBS) sowie die "Technischen Spezifikationen für LSA in Hamburg" und der "Leitfaden für Lichtsignalanlagen" jeweils in der aktuellen Fassung. Der "Leitfaden für Lichtsignalanlagen" kann in digitaler Form beim LSBG angefordert werden. Es ist möglich, dass der Auftraggeber weitere Anforderungen bzgl. Signalisierungsvorgaben aufstellen wird. Die Lagepläne werden mit AutoCAD erstellt bzw. bearbeitet. Für die Verwendung von Farben, Layern usw. gilt der Hamburger Normierungskatalog, der vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die signaltechnischen Lagepläne werden in Hamburg mit Hilfe des Programms LAYOUT (iSL GmbH Hamburg) erstellt, das Markierungen, Symbole usw. in AutoCAD bereitstellt. Die Anwendung wird empfohlen. Ansonsten können Dateien von Beispiel-Lageplänen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Symbole kopiert werden können. In Bezug auf die Planungsleistung für die Erstellung von Ausführungsunterlagen und Vergabeunterlagen für die Umsetzung von Straßenbauprovisorien für einen End- oder Bauzustand ist das Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) anzuwenden. Die Aufgaben der Bauoberleitung orientieren sich im Umfang an der HOAI § 48, Lph. 8. Die Örtlichen Bauüberwachung orientiert sich an der HOAI Anlage 13.1, Lph 8, besondere Leistungen. Hierzu zählen u.a. die Koordination, Steuerung und Überwachung der Bauausführung zur Sicherstellung von Qualität, Kosten, Terminen und vertragsgerechter Umsetzung. Die Aufgaben der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung Teil der Leistungen des Leistungsbereichs 2. Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Auf Grundlage des Qualifizierungssystems können sowohl auf reguläre Einzelaufträge, als auch auf Rahmenverträge vergeben werden. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab Oktober 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).
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