Abfallentsorgung für die Gemeinde Starachowice und Wertstoffhof
Abfallentsorgung für die Gemeinde Starachowice: Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen von bewohnten Grundstücken; Bereitstellung von Behältern für die selektive Abfallsammlung in Mehrfamilienhäusern; Bereitstellung von Säcken für selektiven Abfall und Biotonnen für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die Angebotsabgabe erfordert die Angabe der Entsorgungsanlagen gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen. Das Personal für den Betrieb von Kommunalfahrzeugen ist gemäß Art. 22 § 1 des Arbeitsgesetzbuches anzustellen. Vor Vertragsunterzeichnung sind Nachweise über die Eintragung im Register für regulierte Tätigkeiten (RDR), die Eintragung im Register für die Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, die BDO-Eintragung, Genehmigungen für die Sammlung und Verarbeitung von Abfällen, eine Genehmigung für den Abfalltransport oder entsprechende Registereintragung, Verträge mit Anlagen zur Verarbeitung, Verwertung, Beseitigung und Deponierung von Siedlungsabfällen sowie eine Haftpflichtversicherung von mindestens 2.000.000,00 PLN für die Vertragslaufzeit vorzulegen.
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