Abfallentsorgung und -verwertung für Wohnimmobilien in Bytom
Abfallentsorgung und -verwertung: Sammlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen von Wohnimmobilien innerhalb der Stadtgrenzen von Bytom, Bereitstellung von Behältern oder Säcken zur Abfallsammlung sowie deren sanitäre, ordnungsgemäße und technische Instandhaltung. Der Bieter muss die vorgesehenen Verwertungsanlagen angeben. Zusätzliche Aufträge gemäß Art. 214 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen sind bis zu 50 % des Grundauftragswertes möglich. Eine Option zur Leistungserweiterung gemäß Art. 441 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen ist bis zu 50 % des Grundauftragswertes vorgesehen, weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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