Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Capsaicin
Bekanntmachung: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Capsaicin, ATC N01BX04 für die Zeit 01.09.2026 - 31.08.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Capsaicin (ATC N01BX04): nicht-exklusiver Rahmenvertrag für pharmazeutische Unternehmen, jederzeitiger Beitritt zu gleichen Bedingungen möglich. Laufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2028, mit einer Verlängerungsoption von 1x12 Monaten. Erforderliche Unterlagen: Angebotsschreiben, Anerkennung der vertraglichen Maßgaben und Rabatte, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (Arzneimittel mit Capsaicin eintragen, Anlage 2 als Excel-Datei). Einreichung per E-Mail an openhouse@dak.de. Für Vertragsbeginn am 01.09.2026 sind die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats einzureichen. Spätere Beitritte zum 1. oder 15. des Folgemonats erfordern die Einreichung der Unterlagen bis zum 5. des Vormonats. Dieses Verfahren fällt nicht unter das Kartellvergaberecht und endet bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrages für Capsaicin; weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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