Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Bekanntmachung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Wirkstoffe und bestimmte Darreichungsformen: Abschluss im Open-House-Verfahren mit einheitlichen Vertragskonditionen und Zugangsverfahren. Der Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich, individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Verträge werden mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nach Vorlage vollständig ausgefüllter Teilnahmeunterlagen geschlossen. Die Verträge sind nicht-exklusiv und enden bei einer späteren Ausschreibung von Exklusivverträgen im Offenen Verfahren.
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