Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Bekanntmachung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Wirkstoffe und Darreichungsformen: Abschluss im Open-House-Verfahren mit einheitlichen Vertragskonditionen und Zugangsverfahren. Die Verträge sind nicht-exklusiv; Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Verträge können bei Durchführung von Exklusivausschreibungen beendet werden.
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