Ärztliches Zweitmeinungsverfahren für orthopädische Erkrankungen
Bekanntmachung: Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen
Ärztliche Zweitmeinungsgutachten für orthopädische Eingriffe: Koordination des Zweitmeinungsprozesses, inklusive telefonischem oder digitalem Erstkontakt mit Versicherten, Einholung medizinischer Unterlagen, Bewertung durch zugelassenen Facharzt mit mindestens fünf Jahren Operationserfahrung nach Aktenlage, Erläuterung des Gutachtens innerhalb von 3-5 Werktagen in einem Beratungsgespräch. Das Gutachten enthält eine evidenzbasierte Empfehlung zur medizinischen Indikation einer Operation oder zur Präferenz einer konservativen Behandlung. Bei Abweichung vom Erstbefund ist auf Wunsch des Versicherten ein Arzt-Arzt-Kontakt herzustellen. Bereitstellung eines telefonischen Beratungsservices (Mo-Fr, 9-18 Uhr) sowie Online- und Postweg. Monatliche Reports an die DAK-Gesundheit auf Basis nicht-versichertenbezogener statistischer Kennzahlen. Anlassbezogene strukturierte Nachbefragungen der Versicherten zur Qualitätssicherung und Evaluation, deren Ergebnisse in einem strukturierten Evaluationsbericht aufbereitet und der DAK-Gesundheit zur Verfügung gestellt werden. Vergütung erfolgt pauschal pro erstellter Zweitmeinung. Laufzeit des Rahmenvertrags: zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr.
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