Aktualisierung wasserrechtlicher Gutachten für die Stauseen Połczyn Zdrój und Dzierżęcinka
Aktualisierung eines wasserrechtlichen Gutachtens und einer Wasserbewirtschaftungsanweisung: Das wasserrechtliche Gutachten ist für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Wasserdienstleistungen erforderlich, die das Aufstauen und Speichern von Oberflächengewässern des Flusses Dzierżęcinka mittels bestehender Wasserbauwerke im Bereich km 12+058 – 12+800 (einschließlich Wehr und Damm bei km 12+058), die Entnahme und Ableitung von Oberflächengewässern sowie die besondere Nutzung von Gewässern zur Sicherstellung des Betriebs von Fischwanderhilfen umfassen. Die Wasserbewirtschaftungsanweisung ist für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Aufstauen von Oberflächengewässern mittels des oben genannten Stauwerks erforderlich und beschreibt die Wasserbewirtschaftung sowie die Deckung der Bedürfnisse aller Nutzer der betroffenen Wasserbauwerke, gemäß den Anforderungen der Verordnung vom 21. August 2019 über den Umfang der Wasserbewirtschaftungsanweisung.
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