Generalplanerleistungen für Anbau, Umbau und Freianlagen am Feuerwehrgebäude
Bekanntmachung: Anbau an das bestehende Feuerwehrgebäude und Umbau sowie Freianlagen
Generalplanerleistungen für den Anbau an das bestehende Feuerwehrgebäude, dessen Umbau sowie die Gestaltung der Freianlagen: Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), Objektplanung Freianlagen (LPH 1-9), Tragwerksplanung (LPH 1-6), Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 7) (LPH 1-9), sowie Beratungs- und Besondere Leistungen. Zunächst sind die Leistungsphasen 1-3 zu erbringen. Optionale Leistungen umfassen die Leistungsphasen 4-9 für Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2, 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung; Anlagengruppe 4, 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom; Anlagengruppe 7 Fachteil nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen); Leistungsphasen 4-6 für Fachplanung Tragwerksplanung; Besondere Leistungen und Beratungsleistungen in allen Leistungsphasen, darunter Bauphysik/Wärmeschutznachweis, Untersuchung zur energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle, Erstellung des Brandschutzkonzeptes, Raumakustik und Schallschutznachweis (optional), Bodengutachten, Ingenieurvermessung. Die weitere Vergabe ab LPH 4 ist stufenweise vorgesehen und vorbehalten, ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Ein zusätzlicher Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwand sowie ein Generalplanerzuschlag werden nicht gewährt. Bei gemeinsamer Beauftragung von Objekt- und Fachplanungsleistungen erfolgt keine Anwendung des § 33 Abs. 2 HOAI.
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