Ausbau der Nationalstraße 22, Abschnitt Malbork - Królewo
Ausbau der Nationalstraße 22 auf dem Abschnitt Malbork - Królewo: Planungsleistungen, Erstellung der Projektdokumentation inklusive aller notwendigen Gutachten, Genehmigungen und Entscheidungen, einschließlich der Genehmigung zur Umsetzung der Straßeninvestition, sowie Erstellung der As-Built-Dokumentation. Der Auftrag umfasst die Durchführung aller weiteren für die Planung und Realisierung der Investition notwendigen Arbeiten und Ausarbeitungen, die Einholung administrativer Genehmigungen für die Nutzung der Investition und den Ausbau der Nationalstraße von km 358+200 bis km 361+754. Dies beinhaltet den Austausch und die Verstärkung der Fahrbahnkonstruktion bis 115 kN/Achse, den Neubau und Umbau von Kreuzungen mit Straßen niedrigerer Kategorie sowie weiterer öffentlicher Straßen, die Modernisierung eines Viadukts über die Eisenbahnlinie (PKP) und eines Fußgänger- und Fahrradtunnels, den Neubau und Umbau von Durchlässen, Lärmschutzwänden, Bushaltestellenbuchten, Fußgängerüberwegen und kombinierten Fußgänger- und Fahrradüberwegen mit dedizierter Beleuchtung. Weiterhin sind der Neubau und Umbau von Fuß- und Radwegen, Gehwegen, eines Technologiekanals sowie einer vollständigen Entwässerung (einschließlich Regenwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlagen und Straßengräben) vorgesehen. Ebenso umfasst der Auftrag den Neubau und Umbau der Straßenbeleuchtung sowie öffentlicher und privater Zufahrten, den Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen, den Umbau und die Sicherung kollidierender technischer Infrastrukturnetze und -anlagen, den Bau von Umweltschutzanlagen, die Rodung von Bäumen und Sträuchern, die Gestaltung von Grünflächen, die Anbringung vertikaler und horizontaler Beschilderung sowie Verkehrssicherheitselementen, die Reinigung und Freilegung bestehender Abflüsse. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die vollständige Rekultivierung der beanspruchten Flächen, einschließlich technischer und sozialer Einrichtungen, Baustellen und temporärer Straßen. Zudem sind Reparaturen zur Wiederherstellung von Straßen, Grundstücken oder Gebäuden, die durch den Auftragnehmer beschädigt wurden, die Wiederherstellung, Festlegung oder Abgrenzung der Straßenrandstreifen sowie der Anschluss des Abschnitts an das bestehende Verkehrsnetz mit eventuellem Umbau und Änderung der Verkehrsführung erforderlich. Schließlich sind die Bodenverstärkung und die Gewährleistung der Stabilität von Böschungen und Dämmen Teil des Auftrags. Geschätzter Auftragswert über 20 Mio. Euro.
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