Bankdienstleistungen und Kontokorrentkredit für die Stadt Zduńska Wola
Bankdienstleistungen für den Haushalt der Stadt Zduńska Wola: umfassende Bankdienstleistungen vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030, einschließlich der Gewährung eines Kontokorrentkredits zur Deckung vorübergehender Defizite in den Jahren 2027-2030. Dazu gehören die Eröffnung, Führung und Schließung von Bankkonten, die Abwicklung nationaler und internationaler Überweisungen (einschließlich Sofortüberweisungen), die Bearbeitung aller Ein- und Auszahlungen, die Bereitstellung, Installation, Neuinstallation und Wartung von Electronic-Banking-Software, Electronic-Banking-Dienste, die Erstellung und Bereitstellung von Kontoauszügen, die Ausgabe und der Service von Zahlungskarten, die Ermöglichung von Zahlungen über POS-Terminals (einschließlich Bereitstellung, Installation, Wartung und Transaktionsabwicklung), die jährliche Gewährung eines Kontokorrentkredits, die Schulung von Mitarbeitern in Electronic Banking und Terminalnutzung sowie telefonischer oder E-Mail-Support während der Arbeitszeiten, fachliche und technische Unterstützung durch Bankberater, die Anlage freier Mittel, die Ausstellung von Bescheinigungen und Dokumenten, die Benachrichtigung über Vermögenspfändungen vor deren Ausführung sowie weitere Bankgeschäfte. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Anzahl der Organisationseinheiten der Stadt Zduńska Wola zu ändern. Eine Zentrale oder Niederlassung in Zduńska Wola muss ab dem 4. Januar 2027 und für die gesamte Vertragslaufzeit mindestens 5 Tage pro Woche und 8 Stunden täglich geöffnet sein. Weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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