Batteriezellenentsorgung
Batteriezellenentsorgung: Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für Sammlung, Transport und Lagerung der ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung oder Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen, deren Angaben beizufügen sind. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen ist ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Efb-Zertifikate und Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Angebot beizufügen.
AUFTRAGGEBER
Name
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Stadt
München
Land
DE
KLASSIFIZIERUNG
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistungen
Haupt-CPV
90500000, Abfall- und Abfallentsorgungsdienste.
Weitere CPV
90523000, Entsorgungsdienste für giftige Abfälle, ausgenommen radioaktive Abfälle und kontaminierte Böden.
90000000, Abwasser-, Abfall-, Reinigungs- und Umweltdienste.
WEITERE DETAILS
EU-finanziert
Ja
KMU-geeignet
Ja
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Rechtsgrundlage
32014L0024
FRISTEN & ZEITRAUM
Angebotsfrist
17 Tage verbleibend(LOT-0001)
Veröffentlicht