Bau- und Montagearbeiten für Umspannwerk 110/15 kV GPZ Świercze
Bau- und Montagearbeiten für den Bau einer 110/15 kV GPZ Świercze Umspannstation: Makronivellierung des Geländes, Bau eines Stationszauns, Erdungs- und Blitzschutzanlage für die 110 kV Schaltanlage, Bau einer Freiluft-Hochspannungsschaltanlage in H5-Anordnung (Primär- und Sekundärkreise, Fundamente, Tragkonstruktionen, Geräte, 110 kV Sammelschienen, Kabelkanäle mit Entwässerung, Verlegung von Steuer- und Signalkabeln), Bau von zwei Hoch-/Mittelspannungs-Transformatorfeldern, Kauf, Lieferung und Montage von zwei Hoch-/Mittelspannungs-Transformatoren mit je 31,5 MVA, Bau von Mittelspannungs-Kabelbrücken zwischen Hoch-/Mittelspannungs-Transformatoren und 15 kV Schaltanlage, Bau von Stationsstraßen und einer Zufahrt von der Gemeindestraße Świercze – Klukówek (Flurstück 82), Stationsbeleuchtung, Wasseranschluss, technisches Stationsgebäude mit Installationen, Kauf, Lieferung und Montage einer 20-feldrigen Mittelspannungsschaltanlage im Technikgebäude, Bau von zwei Eigenbedarfsfeldern mit adaptiven Kompensationsdrosseln, Telemechanik- und Kommunikationssystem, Spannbetonturm für das TETRA-Kommunikationssystem, Technisches Schutzsystem der Station, Änderungen an Primär- und Sekundärkreisen in den Stationen Ciechanów und Nasielsk, Nachmontageprüfungen und -messungen von Hoch- und Mittelspannungsgeräten, Inbetriebnahme und Start-up von Hoch- und Mittelspannungsfeldern. Die Ausführung erfolgt ausschließlich mit Software, Materialien, Produkten oder Geräten aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen oder anderer internationaler Abkommen sind, die auf Gegenseitigkeit und Gleichheit den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge gewährleisten, wobei die Herkunft gemäß Artikel 60 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex bestimmt wird. Keine IKT-Produkte, -Dienstleistungen oder -Prozesse, die von der Empfehlung des Regierungsbevollmächtigten für Cybersicherheit als negativ für die staatliche Sicherheit eingestuft wurden oder von einem als Hochrisikolieferanten eingestuften Ministerium stammen. Keine Geräte mit fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP von 1 oder mehr, wenn der Vertrag nach dem 01.01.2028 endet. Der Auftraggeber liefert ein SF6-isoliertes Kompaktkupplungsmodul für das Sammelschienenkupplungsfeld, das vor dem 01.01.2028 in Betrieb genommen werden muss. Keine Teilleistungen zugelassen. Gewährleistung gemäß Vergabeunterlagen. Das Projekt ist Teil des Vorhabens "Modernisierung und Bau von 14 Umspannstationen zur Entwicklung eines intelligenten Netzes" und wird aus dem Programm "Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima, Umwelt 2021 – 2027 (FEnIKS), Maßnahme 2.3" kofinanziert.
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