Baum- und Gehölzpflege für Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis (Rahmenvereinbarung 2026/2027)
Baum- und Gehölzarbeiten als Rahmenvereinbarung gemäß § 4a VOB/A für die Jahre 2026/2027: Erhalt, Förderung und Wiederherstellung vitaler und verkehrssicherer Bäume sowie Beseitigung von Schäden an Gehölzbeständen durch umwelt-, witterungs- und verkehrsbedingte Einflüsse. Das Auftragsvolumen ist nicht abschließend festgelegt und basiert auf Erfahrungswerten.
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