Baum- und Gehölzpflege für Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Eichsfeld
Baum- und Gehölzarbeiten als Rahmenvereinbarung gemäß § 4a VOB/A: Erhalt, Förderung und Wiederherstellung vitaler und verkehrssicherer Bäume sowie Beseitigung von Schäden an Gehölzbeständen durch umwelt-, witterungs- und verkehrsbedingte Einflüsse zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Erhaltung der Gehölzsubstanz. Das geschätzte Auftragsvolumen ist nicht abschließend festgelegt und basiert auf Erfahrungswerten.
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