Bauüberwachung für die Rekonstruktion und Reparatur von Sportinfrastruktur in Goritsa
Bauüberwachung für die Rekonstruktion und Reparatur von Sportinfrastruktur in der Gemarkung UPI XVII, Block 33 (Flurstück 16064.601.254) im Dorf Goritsa: Der Bauüberwachungsumfang umfasst die Überwachung der Bau- und Montagearbeiten für das Projekt, das als V-te Kategorie (Freiluftspielplätze) gemäß Art. 10 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung Nr. 1 vom 30. Juli 2003 eingestuft ist. Die Verantwortung des Auftragnehmers als Teilnehmer am Investitionsprozess richtet sich nach Art. 166, 168 und 178 des Gesetzes über die Raumplanung (ZUT) sowie weiteren anwendbaren Rechtsvorschriften. Die Bauüberwachung erfolgt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gemäß ZUT, Verordnung Nr. 3 vom 31. Juli 2003 zur Erstellung von Akten und Protokollen während des Baus und der Verordnung über die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke und die Bewertung der Konformität von Bauprodukten sowie allen relevanten bulgarischen Bauvorschriften.
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