Bewachungsleistungen für das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
Bewachungsleistungen im und am Dienstsitz des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) am Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden: Kontroll- und Pfortendienst im Eingangsbereich, Sicherung des Dienststellengeländes, Abwendung von Schäden, Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Havarien, Überwachung des Zugangs zum Dienstgebäude und -gelände (Zugangskontrolle), Identitätskontrolle bei Besuchern (außer Verkaufsbereich), Führen eines Besucherbuches, Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Durchsetzung des Hausrechts, Überwachung und Bedienung der Gefahrenmeldeanlagen (BMA, EMA) inklusive Weiterleitung von Informationen an Dritte, Überwachung der Notrufeinrichtungen in Behinderten-WCs und sofortige Nothilfe, Notfallhandling bei Brand-, Katastrophen- und Evakuierungsfällen (z.B. Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, Brandbekämpfung mit Handlöschgeräten, Wegweisung von Personen), Öffnen und Schließen des Dienstgebäudes und -geländes (inkl. Toranlage und Nebengelasse), Bedienen der Wechselsprechanlage und Schranke zur Einfahrt, Öffnen der Schrankenanlage bei Dienstschluss, Aktivieren und Deaktivieren der Einbruchmeldeanlage (EMA), Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme der Aufzugsanlage, tägliche Leerung des Behördenbriefkastens, Auskunftserteilung an Besucher und Kunden, Telefonvermittlung, Entgegennahme, Übergabe/Weiterleitung und Quittierung von Postsendungen und Warenlieferungen, Verwahrung, Ausgabe und Rücknahme von Gebrauchsschlüsseln und Fahrzeugpapieren (inkl. Vollständigkeitskontrolle), Lichtmanagement in Treppenhäusern, Gängen, Druck- und Kopierräumen, Besprechungsräumen, Sanitärräumen und Teeküchen, Führen eines Dienstbuches. Die Regeldienstzeit ist Montag bis Freitag von 5:30 Uhr bis 19:30 Uhr (nicht an Feiertagen), mit telefonischer Erreichbarkeit der VdS-anerkannten Notrufzentrale, Öffnung des Dienstgeländes und -gebäudes um 5:30 Uhr, Schließung um 19:30 Uhr und Präsenzpflicht im Pfortenbereich von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Eine Sommeröffnungsdienstzeit von maximal drei Monaten sieht eine Öffnung um 4:30 Uhr und Präsenzpflicht im Pfortenbereich von 5:00 Uhr bis 19:00 Uhr vor, bei Schließung um 19:30 Uhr. Das Personal muss über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, einheitliche Dienstkleidung mit Namensschild tragen, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintrag), einen Nachweis zur Unterrichtung nach § 34a GewO sowie einen Nachweis als Ersthelfer vorlegen. Personalwechsel oder Vertretungen sind rechtzeitig (i.d.R. vier Wochen vorher) anzuzeigen. Die Laufzeit beträgt vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Die Vergütung erfolgt monatlich pauschal und ist während der Laufzeit nicht anpassbar. Mehrleistungen außerhalb der Dienstzeiten werden nach Stundensatz gemäß Anlage 4 vergütet; Mehrleistungen aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen innerhalb der Dienstzeiten sind nicht gesondert vergütet. Mangelhafte Bewachung mindert die Vergütung um mindestens 20%. Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. Elektronische Rechnungen sind mit der Leitweg-ID 14-0321000GEOSN01-56 einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Erforderliche Unterlagen umfassen Nachweise, Angaben und Erklärungen zur Eignung des Unternehmens, weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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