Bewirtschaftung Medizintechnik – Biomedizin und sonstige Geräte
Bewirtschaftung sämtlicher biomedizinischer und sonstiger Geräte: umfassende, normenkonforme und wirtschaftliche Bewirtschaftung, Gesamtverantwortung für Betrieb, Instandhaltung, Funktionsfähigkeit, IT Integration, technische Sicherheit, Dokumentation und regulatorische Compliance aller allgemeinen Medizintechnik. Dies umfasst Komponenten, Softwaremodule, Peripheriesysteme und gerätebezogene IT Infrastrukturen. Ausgenommen sind stationäre bildgebende Großgeräte wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Angiographie- und Durchleuchtungssysteme, stationäre Röntgensysteme, Mammographieanlagen, andere festinstallierte Systeme mit ionisierender Strahlung oder komplexer Bildgebung, dazugehörige Hochdruckinjektoren, intravaskuläre Ultraschallgeräte und Kontrastmittelpumpen. Die allgemeine Medizintechnik beinhaltet Überwachungs- und Patient Monitoring Systeme, Infusions- und Ernährungstechnik, Beatmungsgeräte / Anästhesiegeräte, Endoskopiegeräte (flexibel/starr), Ultraschallgeräte, mobile Röntgengeräte, OP Geräte und OP Tisch-/Lichtsysteme, diagnostische Kleingeräte, Geräte der Funktionsdiagnostik (EKG, EEG, Spirometrie etc.), Laborgeräte und labornahe Geräte (POCT, Analysegeräte), Transport- und Reanimationsgeräte, Notfall- und Intensivmedizinische Geräte sowie weitere medizintechnische Geräte. Eine lückenlose Sicherstellung der Betriebsbereitschaft im 24/7 Krankenhausbetrieb ist erforderlich, einschließlich technischer, organisatorischer und dokumentarischer Pflichten zur Gewährleistung von Leistungsfähigkeit, Sicherheit, Qualität und Verfügbarkeit.
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