Hohl- und Doppelboden für Erweiterungsbau BMUKN
Bekanntmachung: BMUKN - Hohl- und Doppelboden DIN 18340 - Vergabe 2017/2026
Hohl- und Doppelbodenarbeiten für einen Erweiterungsbau des BMUKN in Berlin-Mitte, bestehend aus zwei 7-geschossigen Bauteilen A und B, verbunden durch eine mehrstöckige Brücke: ca. 250 m² Hohlboden aus faserverstärkten Kalziumsulfatplatten mit Schaltwartenkonstruktion aus verzinktem Stahlrahmen und höhenverstellbaren verzinkten Stahlstützen; ca. 90 m² Hohlboden aus faserverstärkten Kalziumsulfatplatten mit höhenverstellbaren verzinkten Stahlstützen; ca. 1.150 m² Doppelboden aus faserverstärkten Kalziumsulfatplatten mit Linoleumbelag und Schaltwartenkonstruktion; ca. 1.100 m² Hohlboden aus faserverstärkten Kalziumsulfatplatten mit Linoleumbelag und höhenverstellbaren verzinkten Stahlstützen; ca. 280 m² Doppelboden aus faserverstärkten Kalziumsulfatplatten mit Kautschukbelag und Schaltwartenkonstruktion; ca. 20 m² Doppelboden aus Stahllüftungsplatten mit stufenloser Lüftmengenregulierung und Schaltwartenkonstruktion; ca. 285 m Schrankaufstellrahmen für Schaltwartenboden aus C-Profilen aus verzinktem Stahl. Die Leistungen umfassen zudem Untergrundreinigung, Wandanschlussband, ca. 151 m Nutfräsungen für Fußbodenheizung inklusive Verfüllung, 4 Stk. Revisionsöffnungen im Hohlboden, Passplatten, Aussparungen, Bohrungen und Überbrückungsträger für entfallene Stützen. Schutzmaßnahmen beinhalten ca. 1.250 m² provisorische Abdeckung des Doppelbodens aus Spannplatten und ca. 3.000 m² Schutzabdeckung des Hohl-/Doppelbodens mit Getränkeraton. Ausführungsbeginn ist spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens, Baustellenbeginn am 15.02.2027, Fertigstellung am 09.02.2029. Für das Gebäude wird eine BNB-Zertifizierung in Gold und für die Außenanlagen in Silber angestrebt; der Auftragnehmer muss an der erfolgreichen Zertifizierung mitwirken, Anforderungen hinsichtlich Abfallarmut, Lärmarmut, Staubarmut sowie Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung beachten. Es gelten Anforderungen gemäß Anlage 01 „Materialanforderungen“ im Qualitätsniveau 5. Alle Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente sind hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften zu deklarieren, Anlage 02 „Deklarationstabellen“ ist digital auszufüllen und zugehörige technische Datenblätter sowie Sicherheitsdatenblätter gemäß 1907/2006/EG sind digital beizulegen.
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