Cateringdienste für Bildungseinrichtungen
Cateringdienste: Bereitstellung von Verpflegung, in der Regel eine warme Mahlzeit, für Vorschulkinder, Kinder im Vorschulalter und Schüler staatlicher voruniversitärer Bildungseinrichtungen. Die Mahlzeiten werden in einem von der Vergabestelle bereitgestellten, entsprechend ausgestatteten Raum unter Einhaltung der Hygienevorschriften serviert. Warme Mahlzeiten müssen innerhalb von maximal 60 Minuten nach Lieferung serviert werden; andernfalls sind die Lebensmittel bis zum Servieren in geeigneten, temperaturkontrollierten Räumen zu lagern. In Ausnahmefällen, in denen keine warme Mahlzeit serviert werden kann, wird ein Lebensmittelpaket bereitgestellt und unter geeigneten Bedingungen gelagert. Geeignete Lagerräume umfassen Zimmer, Boxen, Kühlräume oder mobile isotherme Systeme (z. B. Isolierboxen, Kühlvitrinen), die die Temperatur gemäß den geltenden sanitär-veterinären Vorschriften aufrechterhalten. Auf begründeten schriftlichen Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten, unterstützt durch ein Dokument (oder eine eidesstattliche Erklärung bei kulturellen/religiösen Gründen), erhalten Kinder/Schüler mit medizinischen, kulturellen oder religiösen Ernährungseinschränkungen alternative Lebensmittelprodukte im Rahmen des vorgesehenen Tageswerts.
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