Deckenerneuerung und Beseitigung von Fahrbahnschäden für Landesstraßen im Landkreis Nordhausen – Rahmenvereinbarung 2026/2027
Rahmenvereinbarung für die Beseitigung von Fahrbahnschäden und abschnittsweise Deckenerneuerung an Landesstraßen im Landkreis Nordhausen: Die Vereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Grundlaufzeit beträgt vom 09.11.2026 bis 31.12.2027. In dieser Zeit sind bis zu fünf Einzelmaßnahmen an räumlich abgegrenzten Streckenabschnitten vorgesehen, wovon mindestens drei Einzelaufträge für die Kalkulation bekannt sind: L 3080 Nordhausen - Bielen, L 3080 Bielen - AS Heringen, L 3080 AS Heringen - Urbach. Die Sanierung umfasst die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten, von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus (Trag-, Binder- und Deckschicht). Die Aufbruch- bzw. Frästiefen liegen zwischen 4 cm und ca. 25 cm. Eine Vertragsverlängerung sieht mindestens 1 und maximal 3 Einzelmaßnahmen pro Verlängerungsjahr vor. Die Mengen im Leistungsverzeichnis sind unverbindliche Schätzmengen.
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