Dienstleistungskonzession für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in Etzenricht
Dienstleistungskonzession für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Das Netz muss gigabitfähige Breitbandanschlüsse mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet bereitstellen, wobei sich Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Der Umfang umfasst passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel, zugehörige Komponenten, Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse, Netzabschlusseinrichtungen) sowie aktive Technik zum Netzbetrieb. Die Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen bezieht sich auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude jeder ausgeschriebenen Adresse, unter Einhaltung der Gigabit-RR 2.0, Gigabit-RL 2.0 und weiterer förderrechtlicher Vorgaben. Das Verfahren ist technologieneutral.
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