Dynamisches Beschaffungssystem für Glasfaserverbindungen für Dataport
Bekanntmachung: Einrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems zur Beschaffung von Glasfaserverbindungen für Dataport
Einrichtung und Betrieb eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber) in den Landesnetzen von Dataport: kontinuierlicher Bedarf durch Neueinrichtungen, Umzüge, Schließungen und Ablösung von Bestandsverbindungen. Das DBS wird gemäß § 120 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 22 – 24 VgV eingeführt, wobei geeignete Bewerber während der gesamten Laufzeit aufgenommen werden können. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Regeln des nicht offenen Verfahrens (§ 22 Abs. 2 VgV). Geplant ist die Vergabe von bis zu 1.000 Dark Fiber zwischen 2026 und 2033. Der Großteil der bestehenden Verbindungen befindet sich in Schleswig-Holstein und wird nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (2026-2033) neu vergeben. Die technischen Anforderungen, Mindestkriterien und vertraglichen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen; ein Entwurf einer exemplarischen Leistungsbeschreibung ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Technische Anforderungen und vertragliche Regelungen können während der DBS-Laufzeit angepasst oder ergänzt werden, und bei speziellen Anforderungen können zusätzliche, optionale Mindestkriterien erweitert werden. Der Auftragnehmer stellt Dataport eine glasfaserbasierte Verbindung (Dark Fiber) zwischen zwei genannten Endpunkten zur Verfügung.
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