Elektroplanung für Brandschutzmaßnahmen am Standort der Bundespolizei Deggendorf
Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) gemäß § 55 HOAI: Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Brandschutzmaßnahmen am Standort der Bundespolizei in Deggendorf. Die Maßnahme umfasst die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K zur Herstellung der bauordnungsrechtlichen Konformität. Grundlage sind bestehende Brandschutznachweise und Prüfbescheinigungen. Ziel ist die vollständige Umsetzung der Brandschutzanforderungen und lückenlose Dokumentation mit abschließender Bestätigung durch Prüfsachverständige. Die Nutzfläche beträgt ca. 43.000 m². Die Gebäude bleiben während der Maßnahmen im laufenden Betrieb der Bundespolizei, was besondere Anforderungen an Planung und Umsetzung stellt, insbesondere hinsichtlich Abstimmung und Minimierung von Beeinträchtigungen. Der Leistungsumfang beinhaltet die Prüfung und Übernahme von Anforderungen aus Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen, gegebenenfalls die Erarbeitung ergänzender Nachweise; Ausführungs- und Detailplanung elektrotechnischer Anlagen unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen (Brandabschnitte, Abschottungen, Flucht- und Rettungswege); Planung und Anpassung technischer Brandschutzanlagen (Brandmeldeanlagen, Entrauchungssysteme, weitere sicherheitsrelevante Anlagen), einschließlich Umbau der bestehenden Brandmeldeanlage mit hausinterner Alarmierung; Koordination und Abstimmung mit Bauaufsichtsbehörde, Feuerwehr, Prüfsachverständigen, Nutzer (Bundespolizei), Objektplanung und Fachplanung HLS; Erstellung von Unterlagen für die Abnahme (Werk- und Bestandspläne, Prüf- und Abnahmeprotokolle, Mängellisten) und Mitwirkung bei der Abnahme durch Prüfsachverständige; Sicherstellung der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und technischer Regelwerke. Die Planung erfolgt durch fachkundige Fachplaner mit Erfahrung im elektrotechnischen Brandschutz für Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit Sonderbauanforderungen. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Leistungsstufe 1 (Phasen 1-4), Leistungsstufe 2 (Phase 5), Leistungsstufe 3 (Phasen 6-7), Leistungsstufe 4 (Phase 8), Leistungsstufe 5 (Phase 9). Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist bei Beauftragung zur vollständigen Erbringung der übertragenen Leistungsstufen verpflichtet. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang.
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