Entsorgung von Altkleidern und Textilabfällen
Entsorgung von Altkleidern und Textilabfällen: sukzessiver Abtransport und Verwertung von Abfällen der Codes 20 01 10 (Kleidung, 840 Mg) und 20 01 11 (Textilien, 200 Mg), selektiv gesammelt. Die Mindestmenge beträgt 200 Mg für Kleidung und 50 Mg für Textilien. Die Abfälle liegen lose vor und dürfen ausschließlich den Verwertungsverfahren R1 und/oder R12 zugeführt werden. Die Abholung erfolgt auf Basis schriftlicher Einzelbestellungen des Auftraggebers per E-Mail, wobei die abzuholende Menge mindestens 10 Mg pro Tag betragen muss. Technische Anforderungen an Fahrzeuge am Standort des Auftraggebers: Bruttogewicht eines einzelnen leeren Fahrzeugs maximal 18 Tonnen, Achsabstand maximal 16 Meter, Fahrzeuglänge maximal 18 Meter. Die Beladung loser Abfälle erfolgt über Förderband (oben durch den Auflieger, vorzugsweise Schubboden) oder mit einem Langarmlader. Nach dem Wiegen des beladenen Fahrzeugs stellt der Auftraggeber eine Abfallübernahmekarte im BDO-System aus. Der Auftragnehmer ist für die Bestätigung von Masse und Art der Abfälle durch den Betreiber der Verwertungsanlage verantwortlich. Bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen sind die Dokumente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 zu erstellen. Die Abfallbewirtschaftung muss den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere denen für Abfälle aus der mechanisch-biologischen Behandlung von unsortierten Siedlungsabfällen. Es sind keine Optionsrechte vorgesehen.
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