Entsorgung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5
Entsorgung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5: Abholung der Geräte an den Übergabestellen Deponie Burgdorf (Steinwedeler Strasse, 31303 Burgdorf) und Deponie Kolenfeld (31515 Wunstorf-Kolenfeld), Vergütung der Übernahme, Zuführung der Geräte zur Wiederverwendung oder Verwertung, Erfüllung der Pflichten gemäß § 14 Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 20, 22, 25 und 26 ElektroG. Im Jahr 2025 wurden ca. 730 Mg der SG 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen > 100 cm²), ca. 1.560 Mg der SG 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung > 50 cm, zusätzlich ein geringer Teil Nachtspeicheröfen) und ca. 3.150 Mg der SG 5 angenommen. Die Höchstmengen belaufen sich auf ca. 1.200 Mg der SG 2, ca. 2.000 Mg der SG 4 und 3.500 Mg der SG 5.
AUFTRAGGEBER
KLASSIFIZIERUNG
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistungen
Haupt-CPV
90510000, Abfallbeseitigung und -behandlung.
WEITERE DETAILS
EU-finanziert
Ja
KMU-geeignet
Nein
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Rechtsgrundlage
32014L0024
FRISTEN & ZEITRAUM
Angebotsfrist
28 Tage verbleibend(LOT-0001)
Veröffentlicht