Entsorgung von Siedlungsabfällen für die Gemeinde Kluczbork
Entsorgung von Siedlungsabfällen für die Gemeinde Kluczbork: Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen von allen bewohnten Grundstücken sowie von gemischt genutzten Grundstücken (teilweise bewohnt, teilweise nicht bewohnt, aber Siedlungsabfälle erzeugend) im Gemeindegebiet Kluczbork. Zusätzliche Aufträge bis zu 50 % des Auftragswertes sind für die Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen in größeren Mengen, anderen Fraktionen, zu anderen Zeitpunkten oder für weitere damit verbundene Dienstleistungen möglich. Bieter müssen die Anforderungen der Verordnung des Umweltministers vom 11. Januar 2013 über detaillierte Anforderungen an die Sammlung von Siedlungsabfällen erfüllen. Teilleistungen sind nicht zulässig. Gleichwertige Lösungen für Normen und technische Spezifikationen sind erlaubt und vom Bieter nachzuweisen. Nachweis der Einhaltung der Abgasnorm Euro 5 für Fahrzeuge ist erforderlich, inklusive Ausrüstungsliste und Zulassungsdokumenten. Fahrer und Personal für die Abfallverladung müssen vom Auftragnehmer oder Subunternehmer auf Basis eines Arbeitsvertrags beschäftigt werden; eine monatliche Bestätigung ist vorzulegen. Subunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich gestützt wird, dürfen bei Sanktionen gemäß EU-Verordnung Nr. 833/2014 nicht mehr als 10 % des Auftragswertes ausmachen.
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