Entsorgung von Siedlungsabfällen für Wohngrundstücke in Bytom
Entsorgung von Siedlungsabfällen: umfasst die Abholung und Verwertung von Siedlungsabfällen von Wohngrundstücken im Stadtgebiet Bytom, einschließlich der Bereitstellung und Instandhaltung von Sammelbehältern oder -säcken. Bieter müssen die vorgesehenen Verwertungsanlagen angeben, mit speziellen Anforderungen für Bioabfälle (Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums) und Altreifen (Verwertungsverfahren, als Bewertungskriterium). Es ist eine Option für zusätzliche Aufträge gemäß Art. 214 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen bis zu 50 % des Grundauftragswertes sowie eine Optionsklausel gemäß Art. 441 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen bis zu 50 % des Grundauftragswertes für die Abholung und Verwertung von Siedlungsabfällen vorgesehen.
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