Erweiterung der Infrastruktur - CI/CD-Linie
Lieferung, Inbetriebnahme, Integration und Migration von Infrastruktur für die Erweiterung einer CI/CD-Linie und einer bestehenden VCF-Verwaltungsdomäne an zwei Standorten (OPD1 und OPD2). Ausgeschlossen sind ICT-Produkte, -Dienstleistungen oder -Prozesse, die in Empfehlungen gemäß Art. 33 Abs. 4 des Gesetzes über das nationale Cybersicherheitssystem oder in Entscheidungen über Hochrisikolieferanten gemäß Art. 67b Abs. 15 des Gesetzes über das nationale Cybersicherheitssystem genannt sind. Die Realisierungsfrist beträgt bis zu 74 Arbeitstage ab Vertragsabschluss: Lieferung von Hardware und Lizenzen (bis zu 45 Arbeitstage), Montage und Inbetriebnahme der Infrastruktur in OPD1 und OPD2 (bis zu 5 Arbeitstage nach Lieferung), Integration mit der bestehenden VCF-Verwaltungsdomäne (bis zu 3 Arbeitstage nach Inbetriebnahme), Durchführung der Referenzmigration (bis zu 3 Arbeitstage nach Integration), Durchführung von Abnahmetests (bis zu 2 Arbeitstage nach Referenzmigration), Übergabe der Nachimplementierungsdokumentation und Betriebsverfahren (spätestens am Tag der Meldung der Abnahmebereitschaft), Beseitigung von bei der Abnahme festgestellten Mängeln (bis zu 15 Arbeitstage nach Meldung). Die Garantie/Unterstützung für Hardware beträgt 60 Monate, der Abonnement- und Herstellersupport für Software 60 Monate, jeweils ab Unterzeichnung des Endabnahmeprotokolls. Im Rahmen des Optionsrechts sind die Lieferung von Hardware und Lizenzen (bis zu 45 Arbeitstage ab Ausübung der Option), Montage und Inbetriebnahme der Infrastruktur in OPD1 und OPD2 (bis zu 5 Arbeitstage nach Lieferung), Integration mit der bestehenden VCF-Verwaltungsdomäne (bis zu 3 Arbeitstage nach Inbetriebnahme), Durchführung der Referenzmigration (bis zu 3 Arbeitstage nach Integration), Durchführung von Abnahmetests (bis zu 2 Arbeitstage nach Referenzmigration), Übergabe der Nachimplementierungsdokumentation und Betriebsverfahren (spätestens am Tag der Meldung der Abnahmebereitschaft) sowie die Beseitigung von bei der Abnahme festgestellten Mängeln (bis zu 15 Arbeitstage nach Meldung) vorgesehen. Gleichwertige Lösungen sind zulässig, wenn sie die Anforderungen in gleichem Maße erfüllen und vom Bieter nachgewiesen werden.
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